Für einen Umzug ohne zuviel Stress: eine Checkliste

Wir helfen Ihnen gerne dabei, den Umzug so stressfrei wie möglich zu gestalten.

Was müssen Sie beim Auszug aus einer Mietwohnung beachten:

  • Die Kündigungsfrist einhalten
  • Je nach Mietvertag Renovierung durchführen
  • Übergabeprotokoll zusammen mit dem Verwalter/Makler machen (Fotos dokumentieren zum Beispiel hier auch die durchgeführten Arbeiten)
  • Zählerstand Gas, Strom und Wasser in der alten Wohnung ablesen und den Stadtwerken mitteilen (Kosten: zwischen 20 und 70 Euro)
  • Unterstützung beantragen (wenn zum Beispiel Hartz IV-Empfänger)

Wollen Sie einen Spediteur beauftragen?

Wenn ja:

  • Rechtzeitig mehrere Angebote einholen
  • Übergabeprotokoll mit Spediteur zusammen anfertigen
  • Platz zum Be- und Entladen an alter und neuer Wohnung reservieren (manchmal macht das auch der Spediteur, abstimmen) 
  • Dem Arbeitgeber den Umzug ankündigen (manchmal gibt es dafür Sonderurlaub)
  • Wertgegenstände und leicht Zerbrechliches lieber selbst transportieren
  • Möbelstellplan anfertigen
  • Zählerstände in neuer Wohnung frühzeitig ablesen
  • Falls notwendig: Frühzeitig Termine mit Handwerkern vereinbaren

Wenn nein:

  • Umzugskartons, Packdecken und Tragegurte besorgen
  • Mögliche Helfer anfragen und einplanen
  • Preisvergleich bei Mietwagen machen und Fahrzeug leihen – machen Sie am besten einen Pauschalpreis aus, um sich gegen Preissteigerungen während des Umzuges abzusichern
  • Wagen am besten am Vorabend des Umzuges abholen.

Sonst noch zu tun:

  • Rechtzeitig bei Stadtwerken die alte Wohnung ab- und die neue Wohnung anmelden (Wichtig: Kündigungsfristen beachten. Gibt es in der neuen Stadt eventuell günstigere Anbieter?)
  • Nachbarn, Hausmeister und eventuelle Mitbewohner informieren
  • Gegenstände, die Sie selten brauchen, schon vor dem Umzug in die neue Wohnung bringen
  • Übernachtungsmöglichkeiten in der neuen Wohnung einrichten
  • Wenn Sie die alte Wohnung verlassen:
    • Hauptsicherung ausschalten
    • Briefkasten leeren und Namensschild entfernen
    • Kontrollgang machen: Haben Sie auch nichts vergessen?
  • Einwohnermeldeamt: innerhalb von zwei Wochen an alter Adresse abmelden, an neuer Adresse anmelden (Kosten je nach Ort: ca. 10 Euro)
  • Fahrzeug ummelden (Kosten bei der KFZ-Zulassungsstelle
  • Nachsendeauftrag bei der Post stellen 
  • Einige Umzugskosten können Sie bei der nächsten Steuererklärung geltend machen (Bundessteuerumzugsgesetz). 
    • Zum Beispiel bei einem 
      • berufsbedingten Umzug, dazu gehört ein verkürzter Arbeitsweg, ein Arbeitsplatzwechsel, verbesserte Arbeitsbedingungen oder eine Rückkehr aus dem Ausland.
      • privat begründeten Umzug: pro Jahr können Sie 20% Ihrer Umzugskosten steuerlich geltend machen, maximal 4.000 Euro
      • außergewöhnliche Belastung bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen: Zum Beispiel nach einem Unfall oder aufgrund einer Behinderung. Voraussetzung ist hier, dass die Kosten den zumutbaren Eigenanteil übersteigen und Sie ein ärztliches Attest vorlegen.

Unser Tipp

Wertgegenstände und leicht Zerbrechliches sollten Sie besser selbst transportieren.

Steuern sparen

Ohne Einzelnachweis können Sie folgende Posten pauschal von der Steuer absetzen:

  • Änderung Ihres Telefonanschlusses
  • Ummelden des Autos
  • Renovierung der alten Wohnung
  • Ändern von Vorhängen
  • Trinkgelder und Verpflegung der Umzugshelfer
  • Einbau einer Küche und anderer elektrischer Geräte
  • Fachgerechtes Anbringen von Lampen