Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst, die bei vielen Mietern auftauchen. Vielleicht ist Ihre ja schon dabei?

Wir benötigen von Ihnen die vollständig ausgefüllte Mieterselbstauskunft, Ihre letzten drei Gehaltsnachweise oder die BWA, wenn Sie selbstständig sind, eine aktuell Schufa-Auskunft oder eine ausgefüllte Vollmacht für uns, die entsprechenden Daten bei der Schufa einzuholen (dafür berechnen wir 5€ in bar), eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite), eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres bisherigen Vermieters oder den Grundsteuerbescheid, wenn Sie in einer Eigentumswohnung leben.

Die nötigen Formulare finden Sie hier. Sie können uns die Unterlagen per Mail zukommen lassen oder während der Öffnungszeiten im Büro vorbeibringen.

Wir benötigen von allen im Haushalt lebenden volljährigen Personen die vollständigen Unterlagen für die Neuvermietung, siehe hierzu Frage 1.

Hier müssen Sie zunächst nachweisen, dass Ihr aktuelles Einkommen ausreichend ist, um die Miete bezahlen zu können. Wenn das der Fall ist, kann der Vertrag mit Zustimmung des ausziehenden Vertragspartners geändert werden. Andernfalls müssen Sie einvernehmlich kündigen.

Ob eine Rücknahme der Kündigung akzeptiert wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Wenden Sie sich dafür bitte an die für Ihre Wohnung zuständige Objektmanagerin.